1. Als Verheiratete sollte der Mietvertrag nur von einer Person unterschrieben werden, ansonsten könnte im juristischen Konflikt mit dem Vermieter der eine Ehepartner dem anderen als Zeuge nicht zur Verfügung stehen. |
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2. Sollten Sie bei Beschwerden über nächtliche Belästigungen durch Lärm aus einer benachbarten Wohnung mit einer solchen Vorlage besänftigt werden, können Sie sich das Ausfüllen sparen, denn es fehlt die Spalte zum Eintragen von Zeugen. Ihre Zeugen müssen volljährig sein und dürfen keine verwandschaftlichen Beziehungen zu Ihnen haben. |
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