1.
 
Als Verheiratete sollte der Mietvertrag nur
von einer Person unterschrieben werden

ansonsten könnte im juristischen Konflikt mit dem
Vermieter der eine Ehepartner dem anderen als
Zeuge nicht zur Verfügung stehen. 
 
2.
 
Sollten Sie bei Beschwerden über nächtliche
Belästigungen durch Lärm aus einer benachbarten
Wohnung mit einer solchen Vorlage besänftigt
werden, können Sie sich das Ausfüllen sparen, 
denn es fehlt die Spalte zum Eintragen von Zeugen.
Ihre Zeugen müssen volljährig sein und dürfen keine
verwandschaftlichen Beziehungen zu Ihnen haben.
 

 
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